HERZ­SCHRITTMACHER-KONTROLLE

Um eine optimale Herzschrittmacherfunktion zu gewährleisten sind regelmässige Kontrollen notwendig. Diese werden in der Regel alle 6 bis 12 Monate durchgeführt. Dabei wird mit einem Abfragegerät telemetrisch Kontakt zu dem Gerät aufgenommen. Dies erlaubt eine Überprüfung der Funktionstüchtigkeit des Schrittmachers, die Kontrolle der Batteriereserve sowie eine Umprogrammierung. Eine optimale Programmierung des Schrittmachers ist notwendig um dessen Funktion optimal auf jeden Patienten anzupassen. Ausserdem können über diese Abfrage allfällige dokumentierte Herzrhythmusstörungen ausgelesen werden.

Zudem besteht die Möglichkeit einer Fernüberwachung. Diese erlaubt eine Überwachung des Herzschrittmachers sowie von Herzrhythmusstörungen über ein zu Hause installiertes Gerät. Dies ist vor allem sinnvoll bei Patienten mit einem implantierten Defibrillator oder bei Patienten, bei denen das Herz auf eine kontinuierliche Schrittmacherstimulation angewiesen ist, da es hier besonders wichtig ist, frühzeitige Funktionsstörungen oder Herzrhythmusstörungen zu erkennen.

WÜNSCHEN SIE EINE UNTERSUCHUNG?